LEISTUNGEN

Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht die vertrauensvolle und individuelle Betreuung. Dabei ist es stets mein Ziel, unter Wahrung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, für meine Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Durch mein Engagement möchte ich Ihnen den Freiraum verschaffen, sich auf die für Sie wesentlichen Dinge zu konzentrieren und damit nachhaltig zu Ihrem Erfolg beizutragen.

FOLGENDE SCHWERPUNKTTHEMEN ÜBERNEHME ICH FÜR SIE:

VERGÜTUNG

Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und bewegt sich im mittleren Preissegment. Abweichungen können sich je nach Art, Umfang und Aufbereitung der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergeben.

Steuerberaterin Peggy Kowalkowski

STEUERBERATUNG

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“ 

Urteil des BGH von 1965

Steuererklärungen und deren Erstellung gehören zu den alljährlich auf uns alle zukommenden Aufgaben, die einen großen Zeitaufwand, sowie Kenntnisse des Steuerrechts erfordern.

Unsere Steuergesetzgebung ist heute nicht nur sehr umfangreich, sondern auch einem ständigen Wechsel unterlegen, so dass eine fundierte Beratung unerlässlich ist um einerseits mögliche Nachteile abzuwenden und andererseits vorhandene Gestaltungsspielräume auszunutzen. 

Deshalb stehe ich Ihnen bereits im Vorfeld ihrer unternehmerischen Entscheidung zur Seite, d.h. während der Gründungsphase sowie in späteren Phasen wie z.B. der Unternehmenserweiterung und Optimierung oder der Umstrukturierung. Für eine optimale steuerliche Beratung und Steuerplanung werde ich Sie in Ihrem Tagesgeschäft unauffällig begleiten. Die Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen stehen stets im Mittelpunkt meiner Betrachtungen. Aus meiner praktischen Erfahrung heraus, die in der Vergangenheit außerhalb der Beraterbranche lagen, kenne ich Unternehmen nicht nur aus der jetzigen Beratersicht, sondern auch von „innen“.

„Einen Vorsprung im Leben hat, wer anpackt, wo andere erst einmal reden“

J.F. Kennedy

FOLGENDE LEISTUNGEN BIETE ICH IM BEREICH
DER STEUERLICHEN UND BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN BERATUNG AN:

  • Steuererklärung (private und geschäftliche Mandate)
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Erstellung von Förderanträgen
  • Arbeitnehmerberatung
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen
  • Beratung und Begleitung bei der Existenzgründung
  • Sanierungsberatung
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge bzw. bei Unternehmensumstrukturierungen



Selbstverständlich begleite ich Sie bei steuerlichen Außenprüfungen gegenüber den Finanzbehörden. Des Weiteren vertrete ich Ihre steuerlichen Interessen gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und sofern notwendig auch vor den Finanzgerichten.

LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist in der Verwaltung des Unternehmens nicht zu unterschätzen! Denn hier gilt es sowohl steuerrechtliche als auch sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu beachten.

FOLGENDE LEISTUNGEN BIETE ICH IM BEREICH DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG AN:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen inklusive Überstunden, Prämien, Reisekosten sowie Baulohn
  • Ermittlung und Übermittlung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich der optimalen Gestaltung
  • An- und Abmeldung bei Krankenkassen
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertagsentgelt und Lohnfortzahlung
  • Begleitung von Lohnsteueraußenprüfungen
  • Begleitung von Sozialversicherungsprüfungen
  • Umfassendes Mitarbeiterbescheinigungswesen
  • Melde- und Berichtswesen

RECHNUNGSWESEN / FINANZBUCHHALTUNG

„Rechnungswesen: eine Einrichtung, welche die Aufgabe hat, jeden Mangel, jede Verschwendung, jede Indisposition des Betriebs aufzuzeigen“

Eugen Schmalenbach

Die Grundlage Ihrer Buchhaltung ist eine vollständige und übersichtliche Sammlung Ihrer Belege. Die Erstellung der Buchhaltung erfüllt neben den gesetzlichen Anforderungen auch die kurzfristige Erfolgskontrolle Ihres Unternehmens. Regelmäßige mit Ihnen abgestimmte Entwicklungsgespräche sollen sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen unterstützen.

Selbstbuchende Mandanten unterstütze ich gern bei der Einrichtung und Organisation Ihres Finanz- und Rechnungswesens. Inzwischen ist die papierlose Buchhaltung mein persönlicher Favorit. Ich arbeite in meiner Kanzlei mit einem der modernsten Programme auf diesem Gebiet. Ich unterstütze Sie gern bei der Einrichtung oder Umstellung.

FOLGENDE LEISTUNGEN BIETE ICH IM BEREICH DER LAUFENDEN FINANZBUCHHALTUNG AN:

  • Erfassung und Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle ganz gleich ob als physische Belege oder digital
  • Kosten- und Leistungsrechnung 
  • Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Laufende Abstimmung der Personen- und Sachkonten
  • Offene Posten Buchhaltung – auf Anfrage auch das Mahnwesen 
  • Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung

JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss soll nicht nur die Basis für die Besteuerung des Unternehmens und seines Eigentümers bzw. seiner Gesellschafter oder Mitunternehmer sein, sondern vielmehr die Grundlage für die unternehmerischen Entscheidungen bilden. Damit ist der Jahresabschluss auch eine konkrete Hilfe um zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen. Die Sorgfältigkeit sowie die zeitnahe Aufstellung des Jahresabschlusses ist dabei von großer Bedeutung. 

Ich werde den Jahresabschluss mit Ihnen gemeinsam entwickeln, um Ihnen bereits in der Phase der Erstellung die bestehenden Alternativen bei der bilanz- und steuerrechtlichen Gestaltung aufzuzeigen und folglich die Auswirkungen auf die Zukunft besprechen. So erhalten Sie von mir notwendige Informationen darüber, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und Sie geben mir die notwendigen Informationen über die aktuelle und geplante Entwicklung Ihres Unternehmens.

FOLGENDE LEISTUNGEN BIETE ICH IM BEREICH DES JAHRESABSCHLUSSES AN:

  • Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) nach Handels- und Steuerrecht bzw. bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bilanzgestaltung und -Optimierung
  • Jahresabschlussgespräch einschl. Präsentation
  • Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger – sofern offenlegungspflichtig 
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